Anerkennungsprozess, Schritte der Einwanderung und vorbereitende Qualifizierungsmaßnahmen
Qualifizierte und umfassende Wissensvermittlung im Bereich Medizin, Heilberufe und Pflegewissenschaften, sowie der Fachsprache Deutsch für medizinische Heilberufe.
Deutschland heißt medizinische Fachkräfte aus dem Ausland willkommen
Im Gesundheitswesen gibt es großen Fachkräftemangel:
- 200.000 bis 300.000
offene Stellen für edizinische Fachkräfte
Zukunftssicher in der Pflege
Jeder Bewerbungsprozess ist anders, deshalb werden die Fristen, das Verfahren und die Bedingungen der Anerkennung und Arbeitsaufnahme in vielen Fällen individuell abgestimmt.
Das hängt von vielen Faktoren ab, darunter auch der Erfolg in Vorstellungsgesprächen, der Stundenanzahl in bestimmten Disziplinen, dem Bedarf an Fachkräften in einer bestimmten Klinik und vielen anderen Faktoren.
Das MedHeilberuf Institut verpflichtet sich seinerseits, die Kandidaten bei jedem Schritt durch den ganzen Prozess zu begleiten und zu unterstützen sowie rechtzeitig über alle relevanten Gegebenheiten zu informieren.
Wir bieten Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Begleitung bei dem Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse an, sowie qualifizierte Lehrgänge, die für die vollwertige Tätigkeitsaufnahme in Deutschland notwendig sind.
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Schritt 1Beratung
Das Sammeln und die Analyse von Dokumenten zur Feststellung der Gleichwertigkeit und Prüfung der Einwanderungsmöglichkeiten und Beschäftigungsaufnahme. Für die Analyse benötigen wir: Ausbildungs- und Fachdiplome, Arbeitsbuch und Lebenslauf (elektronische Kopien von Dokumenten).
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Schritt 2Deutsch-Zertifikat und Stellenzusage
Für den Erhalt einer zeitlich befristeten Berufserlaubnis ist der Nachweis von Deutschkenntnissen mind. B1 oder höher erforderlich. Sie können ein vorhandenes Zertifikat vorlegen, wenn Sie es innerhalb der letzten 6 Monate erhalten haben, oder eine Zertifizierungsprüfung ablegen: Goethe-Zertifikat, Telc, TestDaF, ÖSD, DSD, DSH.
Eine Stellenzusage in Deutschland ist ein wesentlicher Bestand des Antrages auf Anerkennung. Es muss von Ihrem potenziellen Arbeitsgeber in Deutschland verbindlich eine Stelle in Aussicht gestellt werden und die Arbeitsbedingungen wie auch der Arbeitsvertrag von der Arbeitsagentur im Vorfeld auf Rechtskonformität geprüft werden.
Während Sie sich auf den Erwerb der Sprachkenntnisse konzentrieren, suchen wir für Sie die passende Klinik oder medizinische Einrichtung und unterstützen Sie beim Bewerbungsprozess.
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Schritt 3Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Vorbereitung der benötigten Dokumente für die Antragstellung bei der Anerkennungsstelle (elektronische Kopien von Dokumenten sind erforderlich). Die Vorbereitung umfasst die Sammlung von apostillierten Diplomen und Urkunden, den Erhalt einer Stellenzusage von der Klinik, die Vorbereitung des Antrags und anderer notwendigen Dokumente. Nach der Sammlung der gesamten Dokumente senden wir den Antrag samt Anlagen an die Anerkennungsstelle zur weiteren Prüfung.
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Schritt 4Erteilung des Visums und die Einreise nach Deutschland
Die Antwort der Anerkennungsstelle dauert ca. 2 - 4 Monate. Nach positivem Bescheid der Anerkennungsstelle erhalten Sie das Visum für 6-18 Monate und ziehen nach Deutschland. Der Bescheid von der Anerkennungsstelle kann sich jedoch unterscheiden.
Der Beruf kann unmittelbar vollständig anerkannt (Gleichwertigkeitsbescheid) oder ein Defizitbescheid ausgestellt werden.
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Schritt 5Gleichwertigkeitsbescheid oder Defizitbescheid mit Erhalt einer befristeter Berufserlaubnis.
Gleichwertigkeit - Die Berufsqualifikation ist bestätigt
Es wird ein Visum auf der Grundlage des § 18a AufenthG. Erteilt und Sie können durch Erbringen eines Sprachnachweises B2 Deutsch des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen Ihren Beruf uneingeschränkt ausüben.Defizitbescheid
meist der Fall bei Qualifikationen aus dem nicht EU – Raum Der Defizitausgleich erfolgt durch eine Kenntnisprüfung, mit oder ohne einen Anpassungslehrgang. Es wird ein Visum nach §16d Abs.1 AufenthG. erteilt.Anpassungslehrgang
Bestehend aus praktischem Teil – Beschäftigung als Pflegehelfer und theoretischen Teil inkl. Sprachniveau B2. Der Anpassungslehrgang dient als vorbereitung auf die Kenntnisprüfung.Kenntnisprüfung
Kann auch ohne eines Anpassungslehrganges erfolgen, sofern erforderliches Sprachniveau gegeben ist und der Kandidat für die Prüfung bereit ist.Trotz Defizitbescheides ist nach Einreise eine Arbeitsaufnahme mit einer vorläufigen Berufserlaubnis zum Beispiel als Pflegehelfer begonnen werden. Sie ein Gehalt nach Tarifvertrag.
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Schritt 6Anpassungsmaßnahmen
Parallel zur Tätigkeitsausübung bereiten Sie sich auf die ausgewählte Maßnahme vor.
Nach erfolgreich abgeleistetem Anpassungslehrgang oder bestandener Kenntnisprüfung erhalten Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung und Ihre Berufszulassung und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
In Abhängigkeit von der Klinik und der Region ist der Erwerb eines Sprachzertifikats B2 vor Erhalt der endgültigen Berufszulassung, trotz erworbener Gleichwertigkeit nötig.
Für die Ablegung der Kenntnisprüfung ist eine umfangreiche und längere Vorbereitung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld selbstständig oder mit Hilfe unserer Online-Bildungsplattformauf die Kenntnisprüfung vorzubereiten
Jeder Bewerbungsprozess ist anders, deshalb werden die Fristen, das Verfahren und die Bedingungen der Anerkennung und Arbeitsaufnahme in vielen Fällen individuell abgestimmt.
Das hängt von vielen Faktoren ab, darunter auch der Erfolg in Vorstellungsgesprächen, der Stundenanzahl in bestimmten Disziplinen, dem Bedarf an Fachkräften in einer bestimmten Klinik und vielen anderen Faktoren.
Das MedHeilberuf Institut verpflichtet sich seinerseits, die Kandidaten bei jedem Schritt durch den ganzen Prozess zu begleiten und zu unterstützen sowie rechtzeitig über alle relevanten Gegebenheiten zu informieren.
FAQ - Häufig gestellte Fragen:
Bis zur Einwanderung nach Deutschland vergehen durchschnittlich 6 bis 11 Monate und weitere 6 Monate bis zur endgültigen Anerkennung des Berufsabschlusses und der Beschäftigungaufnahme als Fachkraft.
Ja, nach erfolgreicher Anerkennung und Beschäftigungaufnahme erlaubt Ihnen die deutsche Bundesregierung, einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Auch Ehegatten und Kinder können künftig nach Deutschland einwandern.
Die Dienstleistung „Beratung“ umfasst die vollständige Analyse von Dokumenten und die Überprüfung, ob die Einwanderung nach Deutschland im konkreten Fall möglich ist. Wenn es irgendwelche Hindernisse gibt, informieren wir Sie darüber im Voraus.
Jeder Anerkennungsvorgang ist einzigartig, deshalb werden die Termine, das Verfahren und die Bedingungen für die Beschäftigung individuell bestimmt.
Sogenannte Defizite sind Unterschiede zwischen Ihrem Berufsabschluss und dem in Deutschland für den entsprechenden Beruf verliehenen staatlich reglementierten Abschluss.
Nach der Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung stellt die Anerkennungsstelle einen Defizitbescheid für die Fachkraft aus. Die Defizite sind eine bestimmte Anzahl von Stunden in der klinischen Praxis und/oder Theorie.
Die medizinische Fachkraft kann diese Defizite auf zwei Wegen ausgleichen: Entweder durch die Teilnahme am Theorie-Praxis-Kurs im Rahmen eines Anpassungslehrgangs oder durch die Ablegung einer mündlichen Kenntnisprüfung. Für Ärzte und akademische Berufe aus Nicht-EU-Ländern ist die mündliche Kenntnisprüfung in den meisten Fällen notwendig.
Für die Ablegung der Kenntnisprüfung ist eine sorgfältige und zeitintensive Vorbereitung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld selbstständig oder mit Hilfe des passenden Lehrgangs auf unserer Online-Bildungsplattform vorzubereiten.
Die Beschäftigungsmöglichkeit hängt von mehreren Faktoren ab: vom Besitz eines in Ihrem Land anerkannten medizinischen Berufsabschlusses, Ihrer Deutsch- und Fachsprachkenntnisse und der regionalen Nachfrage in Ihrem Berufsbild in Deutschland.
Ja, das Bewerbungsgespräch ist Pflicht. Nach dem Bewerbungsgespräch können die Arbeitgeber einschätzen, ob Sie für das Praktikum/Hospitation in der Klinik und ein mögliches Beschäftigungsverhältnis geeignet sind. Je nach der ausgewählten Klinik können wir das Bewerbungsgespräch z.T. online und noch vor der Einreise nach Deutschland führen.
Nach der Anerkennung können Sie entweder in Ihrer oder einer ähnlichen Fachrichtung arbeiten. Beispielsweise können Sie nach der Anerkennung als Pflegefachkraft in einem Krankenhaus, Altersheim oder in einer ambulanten Praxis arbeiten.
Für die Arbeit als Pflegefachkraft in Deutschland sind die Kenntnisse der Alltagssprache erforderlich. Das Mindestniveau, mit dem Sie mit der Arbeit beginnen können, ist B1.
Für das Anerkennungsverfahren benötigen Sie folgende Dokumente: Antrag, Lebenslauf, Sprachzertifikat Deutsch B1, Diplome und ggf. Weiterbildungszeugnisse, sowie weitere amtliche Dokumente (Personalausweis etc.). Das gesamte Paket an Dokumenten bereiten wir gemeinsam mit den Kandidaten nach den aktuellen Anforderungen der Kliniken und der Anerkennungsstelle des jeweiligen Bundeslandes vor.
Der Mindestlohn als anerkannte medizinische Fachkraft beträgt ca. 3.380 €. Der Lohn hängt von den Tarifverträgen der Kliniken ab und kann variieren.